KULINARISCHE & MUSIKALISCHE MATINEE im Bistro Trattoria Vinterra
DOS DUO
Samstag 19. September 2020
Konzertbeginn: 11.00 Uhr
Reservierung erwünscht, beschränkte Gästezahl
Dos_Duo_Vinterra.pdf
Veranstaltungen rund um den Malser Weg
KULINARISCHE & MUSIKALISCHE MATINEE im Bistro Trattoria Vinterra
DOS DUO
Samstag 19. September 2020
Konzertbeginn: 11.00 Uhr
Reservierung erwünscht, beschränkte Gästezahl
Dos_Duo_Vinterra.pdf
„Wasserkraft im Spannungsfeld zwischen Klimawandel und Gewässerschutz – bleibt sie überlebensfähig?“
4. Auflage in Mals
29. und 30. Oktober 2020
IBI Euregio Kompetenzzentrum
Infos & Anmeldung:
Energie- und Umwelttage_2020.pdf
Zusammen mit einem breiten gesellschaftlichen Bündnis lädt sie am 25. September zum nächsten Großstreik für das Klima ein. Die Botschaft der Klimabewegung ist unmissverständlich: Kein Grad weiter!
Klimastreik_25092020.pdf
Bio‑Stiftung Schweiz
Mittwoch, 2. September 2020
19:30 Uhr (Einlass ab 19 Uhr), Eintritt frei
Hombergerhaus
Ebnatstrasse 86, 8200 Schaffhausen
Die Bürgergenossenschaft Obervinschgau „da“ zeigt an „langen Freitagen“ Filme über die „Landwirtschaft und das gute Leben“. Im Sommer und Herbst 2020 am Bio-Sockerhof in Mals im Vinschgau.
Stodlkino_2020_Flyer.pdf
Dienstag, 01. September 2020
19 bis 20.30 Uhr
Kulturhaus Mals
Musikalisch begleitet von Martha Rauner, Hannes Ortler und Ernst Thoma
www.future.bz.it
Samstag, 19. September 2020
9.30 h am Parkplatz Glieshof
Begleitung durch Forscher der EURAC
Anmeldung bis 02.09.2020
Einladung_Landschaft-Wasser-Klima.pdf
07. – 10. August 2020
Beginn: jeweils 20:30 Uhr
Eintritt: 30€
Vormerkung: info@castelcello.info
CastelCello_Brunnenburg.pdf
Frei-tags, ab 9.00 Uhr
Wöchentlich vom 10. Juli bis 4. September
freyja_programm.pdf
Anmeldung erforderlich:
Konrad Meßner: +39-335-220789
www.raetia.net
Im Namen der Eigenverantwortung für die Bürger rief ich zum FLASHMOB am SAMSTAG 11. APRIL um 18 Uhr auf, nach dem Motto: Geht alle auf die Straße, oder bis zum nächsten Platz und zeigt euch!
Der Flashmob fand selbstverständlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens statt. Jeder hatte sich an die Auflagen gesetzlichen 200 m von seinem Wohnort zu halten und an den vorgeschriebenen Abstand zu seinen Mitmenschen. Außerdem mussten alle Halstuch/Mundschutz tragen.
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