„Dolomitenartikel“ vom 28.05.2018, Seite 3
Aussagen des Landeshauptmannes Arno Kompatscher
„Ob ich die Kompetenzen überschreite?“, fragt sich LH Arno Kompatscher, bezüglich eines LKW-Transitverbotes. „Soll mir doch ein Richter sagen, dass ich die Gesundheit der Menschen nicht schützen darf.“
Als ausgewiesener Jurist kennt er Artikel 32 der Verfassung, der das absolute Recht auf Gesundheit festschreibt, und Artikel 41, der die Privatinitiative der Wirtschaft zulässt, die sich aber nicht in einer Weise entwickeln darf, die die Sicherheit, die Freiheit und die menschliche Würde beeinträchtigt.
Als Jurist weiß der LH auch, dass der Bürgermeister die höchste Gesundheits-Autorität seiner Gemeinde ist (Gesetz 833, Art. 13, vom 23.12.78).
Als dauerverklagter Promotorensprecher bedanke ich mich herzlich für die unmissverständlichen Worte des LHs.
Ich erlaube mir ihn zu paraphrasieren und sage auch: „Soll doch ein Richter sagen, dass BM Ulrich Veith und die Gemeindeverwaltung die Gesundheit der Malser Bürger nicht schützen darf.“ Und das in einer Gemeinde, die mit einer Abstands-Regelung – und nicht mal mit einem Verbot – die Gesundheit der Bürger vor nachweislich giftigen Pestiziden schützen möchte.
Fragner-Unterpertinger Johannes
Peter-Glückh-Platz N°1- 39024 Mals – Tel 0473-831130
Datei: 20180528_LH und Kompetenzen 29.05.18
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