Beschluss der der Südtiroler Landesregierung

Auf der Zunge und im Hirn zergehen muss man sich den Beschluss N°142 vom 13. März 2019 der Südtiroler Landesregierung, die eine sehr lange Reihe von Pestiziden anführt, die in Trinkwasserschutzgebieten angewendet werden können – UNBESCHADET der Vorschrift auf den Etiketten!!! So steht es wörtlich im Beschluss, siehe Seite 2, unter (1)! Der reine Wahnsinn!!! Wo ist da noch die Grenze zum Anschlag auf die Gesundheit aller? Wo ist das Vorsorgeprinzip? Wo ist das verfassungsmäßige Recht auf den Schutz der Gesundheit? WO?

Bitte schaut euch diesen Beschluss an:
Trinkwasser_Pestizide B.142-12.03.19.pdf