Gerechter Welthandel

Paralleljustiz der KonzerneWie scheinheilig: Die USA und Kanada hatten bei TTIP und CETA auf Konzernklagerechte in den Handelsverträgen bestanden. Nun haben sie selbst im Herbst 2018 ihr Handelsabkommen NAFTA miteinander neu verhandelt. Und siehe da: Beide Länder verzichten in dem Abkommen auf die umstrittene Paralleljustiz für Konzerne. Die Begründung: Die Androhung von Schiedsgerichtsklagen verhindere Gesetze im Interesse aller.

Unsere Rede seit Jahren! In der EU stehen zahlreiche weitere Handels- und Investitionsschutzabkommen vor dem Inkrafttreten. Sie geben den Konzernen Zugang zu einer Paralleljustiz, um ihre Rechte durchzusetzen. Wir fordern, diese Privilegien zu beenden. Deshalb starten wir heute mit dem Netzwerk Gerechter Welthandel die Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ – mit einer Aktion vor dem Bundestag in Berlin.

 Datei: Schluss mit Paralleljustiz.pdf
(als PDF zum Herunterladen)