20170627_100240Das Bozner Verwaltungsgericht erklärt den Rekurs von 44 Bauern und Gartenbesitzern gegen die Malser Pestizid-Abstimmung von 2014 für unzulässig.

Vorläufiger Etappensieg für die Gemeinde Mals im Streit um die Volksabstimmung zum Pfestizideinsatz im Jahr 2014. Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs von 44 Landwirten und Gartenbesitzern gegen die Abhaltung der Volksabstimmung und die darauffolgende Anti-Pestizid-Verordnung abgeschmettert. Der Grund: die Rekurssteller konnten ihre Klagebefugnis und die entstandenen Nachteile nicht ausreichend beweisen.

Artikel von Karin Gamper

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