Urteil vom 11. Oktober 2019 GEGEN Mals

Die Richter des Verwaltungsgerichts Bozen werden politisch ernannt. Das schafft Befangenheit und Interessenkonflikte. Die SVP-Regierung sollte die unzeitgemäße Praxis endlich abschaffen.

Dazu der Leitartikel aus der FF-N°32 vom Donnerstag, den 09. August 2018 von Markus Larcher
FF_32_2018_Markus_Larcher.pdf

In der Zwischenzeit haben einige Juristen dieses Urteil Nr. 236/2019 des VWGH Bozen durchgelesen, und sie schreiben unisono, dass dem allerhand entgegenzusetzen wäre. Zusammenfassend:

o   Das Urteil bezieht sich ausdrücklich nur auf die rein formellen Fehler der Gemeinde Mals. Dies ist einerseits tröstlich, zumal der Inhalt und nicht die Form (diese kann immer mit einer neuen Maßnahme verbessert werden) von Bedeutung sind.

o   Unverständlich ist die Aussage, dass das Urteil über den Fall Malosco nicht zielführend ist. Anscheinend genügt es laut Gericht, dass eine Maßnahme (Landesgesetz oder EU Richtlinie) veröffentlicht wird um die Zuständigkeit der Gemeinde zu kippen. Das kann so nicht hingenommen werden.

o   Grundsätzlich können Umweltmaßnahmen immer mit einem verbesserten Inhalt erlassen werden.

o   Die Gemeinde kann verbesserte Maßnahmen in Bezug auf die Bestimmungen des Landes, der EU usw. treffen.

o   Untersagt sind hingegen Maßnahmen, die im Gegensatz zu den Bestimmungen des Landes und der anderen hierarchisch höheren Einrichtungen erlassen wurde.

Wir vom „Malser Weg“ sind der Auffassung, dass die Gemeinde – auch im Sinne der Grundsatzfrage in Bezug auf Schutz der Gesundheit und der Umweltbestimmungen – auf jeden Fall in die zweite Instanz, d.h. vor den Staatsrat in Rom, ziehen muss.

Sollte es die Gemeinde Mals nicht tun, werde ICH, Johannes, immer Mit-An- und Verklagter in allen juridischen Händeln, es zumindest versuchen, und vor den Staatsrat ziehen. Ob dies allerdings zugelassen wird, darüber herrscht noch keine absolute juridische Gewissheit.