Oberlandesgericht Bozen
Am 18. September 2019 wird am Oberlandesgericht Bozen die Rechtmäßigkeit der im Jahr 2014 in MALS abgehaltenen Volksabstimmung neu verhandelt. BM Ulrich Veith und ich, Johannes, stehen wieder vor dem Kadi. Nach einem Richterwechsel wird die Sache nun erneut zur Erörterung aufgerufen werden. Ich bin ein Schelm, weil ich Schlechtes denke…
Die neu zugewiesene Richterin hat die für den 18.9.2019 festgesetzte Verhandlung aus organisatorischen Gründen auf den 13.11.2019, 9.30 Uhr vertagt.
Die prozessuale Situation in der Gemeinde Mals stellt sich Anfang September 2019 wie folgt dar:
- Zum einen geht es bei den ordentlichen Gerichten um die Rechtmäßigkeit der im Jahr 2014 abgehaltenen Volksabstimmung. Die Gemeinde Mals hat gegen die vom Landesgericht Bozen im Jahr 2016 zu ihren Ungunsten getroffene Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht Bozen eingelegt. Nach einem Richterwechsel wird die Sache am 18. September 2019 erneut zur Erörterung aufgerufen werden.
- Parallel und unabhängig davon beschäftigt sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit zum anderen mit der Rechtmäßigkeit der von der Gemeinde Mals im März 2016 erlassenen „Durchführungsverordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet“. Das Verwaltungsgericht Bozen weist am 7. Juni 2017 den Rekurs der Kläger gegen die Pestizid-Abstandsregelung der Gemeinde Mals zuerst zurück, setzt dann aber im Juni 2018 die Wirksamkeit und Anwendung dieser Verordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache „einstweilig“ aus. Diese Entscheidung in der Hauptsache ist jedoch bis August 2019, d.h. bereits Monate nach der Verhandlung, noch immer nicht ergangen.
- Die rechtsprechende Sektion des Rechnungshofes Bozen hält im Urteil vom 14. März 2019 die Zulassung der Volksabstimmung von Seiten des Bürgermeisters für rechtmäßig und spricht ihn von allen Anklagen in merito frei.
Wir stehen also nach wie vor im Auge eines juristischen Zyklons, denn die sattsam bekannten Lobbys und ihre politischen Exponenten bekämpfen den „Malser Weg“ immer noch und mit allen Mitteln und auf allen Ebenen.
Mitteilung des Oberlandesgerichts Bozen am 12.09.2019: Der bisher vorgesehene Richter Dr. Thomas Weissteiner ist durch die Richterin Dr. Elisabeth Roilo ersetzt worden ist.
Die neu zugewiesene Richterin hat die für den 18.9.2019 festgesetzte Verhandlung aus organisatorischen Gründen auf den 13.11.2019, 9.30 Uhr vertagt.
Es geht in diesem Fall um die Rechtmäßigkeit der im Jahr 2014 abgehaltenen Volksabstimmung. Die Gemeinde Mals hat gegen die vom Landesgericht Bozen im Jahr 2016 zu ihren Ungunsten getroffene Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht Bozen eingelegt. Ich hingegen habe trotz meines Freispruchs Berufung eingelegt, weil mir der Richter die Rechts-Spesen zugeschoben hat.
Schreibe einen Kommentar