Rekursen stattgegeben

04. Jänner 2020 – Großer Jubel

Das Oberlandesgericht Trient (OLG), Außenstelle Bozen, gibt den Rekursen der Gemeinde Mals und mir, Johannes, gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Bozen statt.

Wegen dieser „willkürlichen Klage“ gegen mich, Johannes (die Richter vom OLG schreiben wörtlich dass ich „falsch geklagt“ worden bin) müssen mir die „Verfahrenskosten“ erstattet werden, d.h. ich bekomme so einiges an Prozess-Spesen zurück-erstattet. Was für ein wundervoller Jahresbeginn!

Das Oberlandesgericht Trient (Außenstelle Bozen) hat in der Person der Vorsitzenden Richterin Dr. Isabella Martin mit Urteil Nr. 1/2020 vom 4.1.2020 das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Unzulässigkeit der von den Klägern im Verfahren erster Instanz gestellten Anträge erklärt, da sie kein Klageinteresse im Sinne von Art. 100 ZPO besitzen. Des Weiteren wurden diese zum Ersatz der Verfahrenskosten beider Verfahrenszüge zu Gunsten der Prozesspartei Dr. Fragner-Unterpertinger Johannes verurteilt, da er als Privatperson nicht hätte vor Gericht geladen werden können.

Gerichtsurteil_Januar2020.pdf

[…] nachdem hier das Fehlen eines Klaginteresses der Bürger von Mals erklärt wird, auch in Stattgabe der im Punkt 5) in der Hauptsache vom Promotorenkomitee gestellten Anträge (laut Einlassungsschriftsatz ersten Grades).
Unabhängig davon, dass das Promotorenkomitees in seinen Anträgen niemals die Feststellung eines Rechtsanspruches auf Abhaltung der Volksbefragung gestellt hat, kann dem Promotorenkomitee nicht das Recht abgesprochen werden, sich zu aktivieren und im Rahmen der sog. „direkten Demokratie“, einen Vorschlag zur Volksbefragung in Sachen Pflanzenschutzmittel vorzubringen.
Dazu gilt es auf jeden Fall festzuhalten, dass es Aufgabe der eigens vorgesehenen Kommission für Abstimmungen der Gemeinde ist, die Fragestellung und deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Zudem ist auch das Verstreichen des Zeitraumes von drei Jahren für die Gültigkeit der Volksabstimmung im Sinne des Art. 40 der Gemeindesatzungen zu registrieren.  Jede weitere Beurteilung erübrigt sich.
Was die Verfahrenskosten des beklagten Dr. Johannes Fragner Unterpertinger betrifft, muss der entsprechenden Berufung stattgegeben werden. Der Beklagte wurde in den Streit gerufen, obwohl er als Privatperson keine Passivlegitimation hatte, wie im ersten Urteil erkannt, und unter diesem Profil gehen die Kläger als unterliegende Partei im Sinne des Art. 91 ZPO vor. Sie sind folglich zur Tragung der Verfahrenskosten gegenüber Dr. Johannes Fragner Unterpertinger als Privatperson, die sie falsch geklagt haben, angehalten. […]

Die Kläger gegen die Volksabstimmung waren – wie wir immer betont hatten – gar NICHT klageberechtigt, weil eine „Volksabstimmung keinen unmittelbaren Eingriff in die Rechtssphäre der Bürger von Mals bewirken kann, da die konkrete Umsetzung des Vorhabens eine eigene Verfügung der Gemeinde verlangt.“ […]

 

4 Kommentare

  1. Detlev Padel

    Herzlichen Glückwunsch, lieber Johannes. Dank eines Landwirtes aus der Schweiz, Stichwort Lebenshof, bin ich erst in den vergangenen Tagen auf Mals gekommen und jetzt rührt mich das ganze Geschehen sehr seit dem ich mir den schönen Film über die Vorgeschichte angesehen habe. Es macht wirklich sehr großen und viel Hoffnung für den Regisseur. Alles alles Gute an Euch allen vor Ort.

    Detlev Padel
    Kassel

  2. Bernd Thomsen

    Das freute mich ungemein und stärkt euch und auch Ulrich Vieth den Rücken. Ihr seid Vorreiter für ein Europa ohne giftige Chemie in Obst und Gemüse.
    Habe gestern 100,00 € gespendet.
    Alles Gute weiterhin und wir halten zu euch.
    Bernd Thomsen
    aus Bremen

  3. Wolfgang Manuel Simon

    Johannes – Wunder gibt es immer wieder …. nein! Es sind nicht die Wunder, die vom Himmel fallen,
    Das Urteil ist das Ergebnis eures steten, nicht enden wollenden kreativen Kampfes gegen das Unrecht, das allen Lebewesen und der Natur nicht nur in Mals angetan wird. Es ist ein toller Sieg von Dir und all deinen Mitstreiter*innen! Gratulation für die Ausdauer, für eure wichtige internationale Netzwerkarbeit…
    „Wenn einer allein träumt bleibt es ein Traum. Träumen wir aber alle gemeinsam, dann wird es Wirklichkeit“ Dom Helder Camara

  4. Gertrude Moser-Wagner

    Gratulation, Johannes!
    Gertrude, Wien

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