Das Verwaltungsgericht Bozen hat letzte Woche GEGEN die Gemeinde Mals entschieden und sämtliche Verordnungen zur Pestizid-Abstandregelung aufgehoben.

Ich gestehe, ich habe mir -aufgrund der politischen Ernennung der Südtiroler Verwaltungsrichter- nicht viel anderes erwartet. Auch sämtliche juridischen Fachleute sagen uns seit Jahren, dass wir auf den römischen Staatsrat (= das übergeordnete Berufungsgericht) hoffen sollen als auf die Justiz in Südtirol. Ein Schelm, wer Schlechtes denkt? Besonders wenn man weiß, dass die identische Abstandsregelung, die die Gemeinde Malosco (in der Nachbarprovinz Trient) vor einigen Jahren erlassen hat, sowohl vor dem Verwaltungsgericht Trient als auch vor dem Staatsrat in Rom Stand gehalten hat.

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