Auch das fertige Pestizid muss umfassend geprüft werden

07.10.2019 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die EU-Pestizidverordnung das Vorsorgeprinzip beachtet. Es ging nur um die Frage, ob die Verordnung dem Vorsorgeprinzip widerspricht.
Was das EuGH-Urteil angeht, so habe ich dazu auch andere Interpretationen gehört. Die französischen Anwälte sehen das auch nicht nur schwarz, sondern hoffen sogar, gerade auf der Basis dieses Urteils gegen die Pestizide etwas zu erreichen.

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