UNO-Menschenrechtskommission verlangt von Italien

Beseitigung der Behinderung der Ausübung direktdemokratischer Rechte.
Die Initiative für mehr Demokratie hat den Landtag aufgefordert, diesem Urteil zu entsprechen!
www.dirdemdi.org

Die Menschenrechtskommission der UNO erkennt in ihrem Urteil über eine von Bürgern eingebrachte Klage, eine Verletzung des von Italien unterzeichneten internationalen Abkommens über die zivilen und politischen Rechte. Sie fordert den Staat auf, die festgestellten Behinderungen und unbegründeten Einschränkungen der Anwendung der Mitbestimmungsrechte zu beseitigen. Das Urteil ist mit November 2019 datiert und die Frist, der Forderung nachzukommen, ist mit Ende Mai unbeachtet abgelaufen.

Die beanstandeten Behinderungen betreffen die Möglichkeit der Unterstützung von direktdemokratischen Initiativen durch die Bürger und insbesondere die Praxis der Beglaubigungspflicht für die geleisteten Unterschriften, mit der nicht sichergestellt ist, dass Beglaubigungsberechtigte zur Verfügung stehen. In Südtirol gilt die gesamtstaatliche Regelung und ist diese also ebenfalls abzuändern.

Besonders brisant ist das Urteil für Südtirol deshalb, weil vom zuständigen Amt der Landesverwaltung mitgeteilt wurde, dass auf der Grundlage eines Gutachtens der Landesanwaltschaft eine zusätzliche Verschärfung der Bedingungen ansteht. Obgleich Lehrer und Sanitätspersonal, wie im Gesetz vorgesehen, als Beamte bisher immer vom Landeshauptmann mit der Beglaubigung von Unterschriften beauftragt worden sind, soll das in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Überdies hat die Menschenrechtskommission die fehlende institutionelle Information der Bürger über die Möglichkeit einer Unterstützung von Volksinitiativen und Referenden beanstandet. Auch dieser Mangel ist mit einer Gesetzesänderung zu beheben.