Weg frei für österreichisches Glyphosatverbot

Weg frei für österreichisches GlyphosatverbotDas österreichische Verbot von Glyphosat, das mit 2. Juli 2019 im Parlament verabschiedet worden ist, kann am 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Das berichteten am Montag die Umweltschutzorganisationen Global 2000 und Greenpeace Österreich. Die EU-Kommission legte kein Veto ein.

SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT hatten vor der Nationalratswahl das Verbot des umstrittenen Herbizids beschlossen. Dieses Verbot bedurfte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen der Zustimmung durch die EU-Kommission in Brüssel. Diese ist nun eingelangt – in Form eines Einspruchsverzichts. Heimische NGOs zeigten sich entsprechend erfreut und sehen damit Österreich als erstes EU-Land, das landesweit ein Glyphosatverbot umsetzen wird. „Damit ist nun fix: Österreich wird als erstes Land der Europäischen Union den Ausstieg aus Glyphosat vollziehen“, so Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker und Glyphosatexperte bei Global 2000.

Greenpeace: „Meilenstein für Schutz unserer Gesundheit“ – „Nun ist es wichtig, dass unsere Bäuerinnen und Bauern jene Unterstützung erhalten, die ihnen den Umstieg auf eine glyphosatfreie Produktionsweise erleichtert“, so Burtscher-Schaden weiter. Er erinnerte daran, dass bereits am Tag nach dem Parlamentsbeschluss der Glyphosathersteller Bayer die Legitimität des Verbots angezweifelt und rechtliche Schritte angekündigt habe. Seit den 1970er Jahren wurde Glyphosat von Monsanto als Wirkstoff unter dem Namen Roundup zur Unkrautbekämpfung auf den Markt gebracht. Monsanto wurde 2018 von Bayer übernommen.

[…] EU-Kommission sah von „ausführlicher Stellungnahme“ ab – Details zum Veto sind auf der Website der EU-Kommission ersichtlich. Es wurde von einer „ausführlichen Stellungnahme“ zum österreichischen Glyphosatverbot abgesehen. Lediglich zwei „Bemerkungen“ vonseiten der EU-Kommission und Italiens wurden abgegeben.

Einen weiteren Aufschub begründe das aber nicht, wie ein Rechtsgutachten des Verwaltungsjuristen Daniel Ennöckl, in Auftrag gegeben von Greenpeace, besagt. Österreich habe nun die Möglichkeit, auf die „Bemerkungen“ Italiens und der EU-Kommission zu reagieren, müsse das aber nicht tun. Das ist laut Einnöckl auch kein Grund für ein Vertragsverletzungsverfahren.

https://orf.at/stories/3146196/