Der Richter am Bozner Strafgericht hat die Verhandlung auf den 27. November vertagt.
Dazu zwei Pressemitteilungen vom Oekom-Verlag:
Pressemitteilung_oekom_14.09.20.pdf
Pressemitteilung_oekom_15.09.20.pdf
Das Umweltinstitut, der oeKOm-Verlag und die Anwälte antworten:
Die Anwälte Nicola Canestrini und Francesca Cancellaro, die Bär, Schiebel und oekom Verlag vertreten, mit folgenden skeptischen Worten zitiert: “Wir sind natürlich sehr erfreut über die Ankündigung, dass Landesrat Schuler sich anscheinend dazu gezwungen sah, die Anzeige bedingungslos zurückzunehmen. Im Laufe des morgigen ersten Prozesstages wird sich klären, ob auch wirklich alle der über 1600 Strafanzeigen zurückgenommen wurden, und dementsprechend werden wir unsere Bedingungen für die Annahme zu Protokoll bringen. Der Prozess für die vermeintliche Markenrechtsverletzung steht allerdings noch an, und die Angeklagten werden mit Tatsachen beweisen, dass Kritik und Ironie keine Straftat sind. Was angebliche ‘geheime Verhandlungen’ und sonstige Gerüchte angeht, weiß jeder, dass (übrigens: vertrauliche!) Vergleichsgespräche nur bei erreichter Einigung erfolgreich sind. In den im Vorfeld geführten Gesprächen konnte die Gegenpartei nicht einmal die entsprechenden Vollmachten der weiteren Anzeigenden vorweisen.”
www.umweltinstitut.org/pestizidprozess
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